Gut zu Wissen
Long-Covid: neues Beratungsangebot startet in Niedersachsen
Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 für viele Menschen immer noch präsent. Mit Long- bzw. Post-Covid haben sich neue Erkrankungen entwickelt, die für die Betroffenen selbst ebenso wie für Medizin und Wissenschaft herausfordernd sind. Damit Erkrankte, ihre Angehörigen und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmögliche Unterstützung erhalten, richtet die Landesregierung ab sofort gemeinsam mit der AOK Niedersachsen ein neues Beratungsangebot ein.
Wunsch- und Wahlrecht für Reha über Rentenversicherungsträger wurde reformiert
Versicherte können nun selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen
Möchten sie eine Reha antreten, haben Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht, wenn es etwa um den Beginn der Maßnahme oder die Rehaklinik geht. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht wurde jetzt reformiert. Seit Anfang Juli können Versicherte, die eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen, selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen. Über alles Wichtige zu dieser Reform informiert der SoVD in Niedersachsen.
Impfschäden: Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung haben
Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Kostenloses Online-Portal für barrierefreien Wohnraum
Eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Mietwohnung zu finden, ist eine große Herausforderung. Zur Unterstützung gibt es www.adira.de, das erste Online-Portal des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen für rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnraum. Hier lassen sich kostenlos entsprechende Wohnungen finden und auch unkompliziert inserieren.
Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Noch mehr Service mit „Mein SoVD“-App
Als erster Sozialverband startet der SoVD in Niedersachsen eine App, die Mitgliedern und Interessierten noch mehr Service bietet und zahlreiche Vorteile sichert. Nutzer*innen können ihre Anliegen so direkt über „Mein SoVD“ regeln und sparen damit Zeit, Papier und Porto.
Mitgliedsbescheinigung fürs Finanzamt
Für die steuerliche Berücksichtigung des SoVD-Mitglieds-beitrages ist eine Bescheinigung nicht nötig. Seit 2017 kann die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgegeben werden. Diese sind nur noch beizulegen, wenn in den Vordrucken darauf hingewiesen wird. Es reicht die Angabe des SoVD-Beitrages im Mantelbogen. Nachweise für bezahlte Mitgliedsbeiträge wollen die Finanzämter nur noch auf besondere Anforderung sehen.
Bitte helfen Sie uns, unnötigen Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden! Wenn das Finanzamt es ausdrücklich anfordert, schicken wir selbstverständlich eine formelle Bescheinigung zu. Wer auf seine gewohnten Papierbelege nicht verzichten möchte, kann sich hier ein Formular für den vereinfachten Steuernachweis herunterladen, es ausfüllen und gemeinsam mit dem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.
Arbeitslosengeld I, Hartz IV, Grundsicherung und Sozialhilfe
Manchmal geht es ganz schnell: Der Job ist weg und Sie sind auf Arbeitslosengeld angewiesen. Oder Ihre Rente reicht nicht zum Leben, obwohl Sie die ganze Zeit gearbeitet haben. In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater.
Wir helfen Ihnen wenn das Geld zum Leben nicht reicht.
- Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?
- Wann muss ich mich arbeitslos melden?
- Darf das Jobcenter meine Leistungen kürzen?
- Meine Rente reicht nicht. Was kann ich tun?
- Ist mein Arbeitslosengeld korrekt berechnet
Das Netzwerk „Zuhause sicher“
Das Netzwerk "Zuhause sicher" ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Bürger für die Wichtigkeit von Einbruchschutz und Brandschutz zu sensibilisieren und ihnen darüber hinaus eine Begleitung auf dem Weg zum sicheren Zuhause anzubieten.
2005 wurde das Netzwerk "Zuhause sicher" auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Kommunen, Handwerksorganisation sowie Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Versicherungswirtschaft setzen sich die Polizeibehörden für die Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung ein.
Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite zuhause-sicher.de
Neuerung im November: Krankengeld-Anspruch für Krankenhaus-Begleitung
Bezugspersonen von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung können Krankengeld beziehen, wenn sie diese bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten.
Basierend auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Patientenvertreter*innen können Begleitpersonen von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder Menschen, die sich sprachlich nicht verständigen können, Krankengeld erhalten. Berechtigt sind sie, wenn es für sie zu einem Verdienstausfall aufgrund der Begleitung zu einem stationären Krankenhausaufenthalt kommt.
Um den Anspruch zu erhalten, müssen sich Betroffene im Zuge der Krankenhauseinweisung vom Arzt oder der Ärztin bescheinigen lassen, dass eine Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Schlichtungsstelle Arzthaftpflicht
Komplikationen und unerwünschte Ereignisse während einer ärztlichen Behandlung wünscht sich niemand. Sie können nicht nur für die Patient*innen, auch für Angehörige und Ärzt*innen sehr belastend sein. Um Vorwürfe auf einen möglichen Behandlungsfehler neutral und gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, die für Patient*innen gebührenfrei arbeitet.
Beschwerdestelle für die Rechte im pflegerischen Bereich
Mit der Ausweitung des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich steht die Beschwerdestelle Pflege ab sofort als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung. An die Beschwerdestelle können sich alle pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen sowie beruflich Pflegende mit Beschwerden sowie Hilfeersuchen bezüglich der pflegerischen Versorgung wenden. Das können z.B. Qualitätsmängeln in der unmittelbaren Pflege, Hygienemängel, Unzureichende ärztliche oder therapeutische Betreuung, Abrechnungsfehler, Verdacht auf Gesetzesverstöße, Verstöße gegen die Hausordnung, wie z.B. Besuchsbeschränkungen oder auch lokal unzureichende pflegerische Versorgungsangebote sein.
Die Beschwerdestelle behandelt alle Anliegen vertraulich und berät, unterstützt aber auch bei der Klärung und wirkt auf eine Lösung hin.
Hier finden Sie einen Flyer mit allen Angeboten als Übersicht.
Die Kontaktdaten der Beschwerdestelle Pflege sind:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Büro der Landespatientenschutzbeauftragten
Beschwerdestelle Pflege
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4186
Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?
Ob Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben gesetzlich unfallversichert sind, hängt vom Tätigkeitsbereich ab. Wird diese Bedingung erfüllt, sind sowohl Unfallschäden versichert, die während der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren, als auch Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort. Alles, was sonst noch wichtig ist, weiß der SoVD.
Hinterbliebenenrente: Einkommensfreibeträge angehoben
Rentenplus für Witwen*Witwer: Mit der Anhebung der gesetzlichen Rente zum 1. Juli 2022 steigen auch die Hinterbliebenenrenten – sowie geltende Einkommensfreibeträge. Was sich ändert, welche Einnahmen bei der Anrechnung berücksichtigt werden und wie zusätzliche Einkommen genau angerechnet werden, erklärt der SoVD.
Mehr.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hilfe bei Vollmachten für den Ernstfall
Schnell kann man in Situationen geraten, in denen man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig. Sie regeln welche medizinische Behandlung erfolgen oder wie das Vermögen verwendet werden soll. Diese Dokumente rechtsverbindlich zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach – viele Dinge müssen dabei beachtet werden.
Gut informiert mit den Materialien des SoVD:
Broschüre zur Patientenverfügung
und zur Vorsorgevollmacht zum Download.
Wissenswertes rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden sie hier.
SoVD-Notfallkarte - Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten
Was ist die Notfallkarte?
Die Notfallkarte ist Ihr lebensrettender Weggefährte. Bewahren Sie die Notfallkarte in Ihrer Geldbörse auf, damit Sie Ihren Lebensretter immer dabeihaben.
Welchen Service bietet die Notfallkarte?
Mithilfe der Notfallkarte erhalten Dritte (z. B. Rettungskräfte oder Ärzte) schnellen und umfassenden Zugriff auf Informationen wie z. B.:
• Vorhandene Allergien
• Krankheiten
• Operative Eingriffe
• Einnahme von Medikamenten
• Therapien
Alle Informationen finden Sie hier im Flyer.
Anmeldung und mehr Informationen unter notfallkarte.sovd.de
Ein Leben lang: Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich jeweils zur Hälfte dem*der Ex-Ehepartner*in übertragen. Dieser Anspruch besteht in der Regel ein Leben lang und auch noch nach einer erneuten Eheschließung. Was Betroffene dazu unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.
Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen
Viele Menschen beantragen einen Pflegegrad erst, wenn sie nicht mehr allein zurechtkommen. Dabei kann der Pflegegrad 1 schon bei leichten Einschränkungen anerkannt werden. Deshalb empfiehlt der SoVD in Niedersachsen Betroffenen, sich schon früher einstufen zu lassen und verrät, was es dabei zu beachten gibt.
Gesetzlich Krankenversicherte können Angehörige beitragsfrei mitversichern
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Krankenversicherte Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Ob ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, hängt wesentlich vom monatlichen Einkommen der Person ab, die versichert werden soll.
Welche Voraussetzungen für eine beitragsfreie Versicherung außerdem erfüllt werden müssen, wissen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen.
Einfach und bequem: Per App zum EUTB-Wunschtermin
Kostenlos, barrierefrei und unabhängig: Die EUTB berät auf Augenhöhe und hilft Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ab sofort können Ratsuchende Ihren Wunschtermin bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) schnell und unkompliziert per App vereinbaren.
Über eine Filterfunktion lässt sich dabei je nach Bedarf eine EUTB-Beratungsstelle in der Nähe finden, die besondere Erfahrungen mit spezifischen Teilhabe-Beeinträchtigungen wie Sehbehinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen hat. Weiterhin informiert die App über verschiedene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – zum Beispiel das Budget für Arbeit oder die Elternassistenz.
Die App „Teilhabeberatung“ steht kostenlos in den App-Stores von Apple und Google bereit.
Der SoVD in Niedersachsen ist Träger von landesweit elf EUTB-Beratungsstellen. Das niedrigschwellige Beratungsangebot auf Augenhöhe richtet sich an Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, sowie an ihre Angehörigen.
Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe – egal, ob es um Arbeit, Schule, Freizeit, barrierefreies Wohnen oder andere Themen geht.
Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages
Der SoVD hilft: Steuerliche Erleichterung durch Grad der Behinderung
Der Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt. Wie hoch der jeweilige Betrag ausfällt, liegt dabei am Grad der Behinderung. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen berät zum Thema.
Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.
Bonus für pflegende Rentner
Wer als Rentnerin oder Rentner die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann damit seine Rente aufbessern – das sogenannte Flexi-Rentengesetz macht’s möglich. Wie das genau funktioniert, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
„Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die häusliche Pflege vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird“, sagt Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehe, für den zahle die Pflegekasse automatisch Rentenbeiträge ein.
„Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die Altersrente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird“, erklärt Lorenz. Gleichzeitig ändere sich ab diesem Zeitpunkt jedoch die rechtliche Grundlage für die weitere Beitragseinzahlung: „Ab der Regelaltersgrenze und dem gleichzeitigen Bezug einer Vollrente tritt die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ein“, so die SoVD-Beraterin. „Damit die Pflegekasse auch weiterhin in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlt, darf dieser also nicht Altersvollrentner sein.“
Die Lösung sei, beim zuständigen Rentenversicherungsträger statt einer Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu beantragen. „Indem man so zunächst auf ein Prozent der Regelaltersrente verzichtet, kann man sich als pflegender Angehöriger die zusätzlichen Rentenbeiträge dauerhaft sichern“, macht Lorenz deutlich. Diese Beiträge könnten den Rentenanspruch dann immer mit Wirkung zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.
Wer wissen möchte, wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt, kann sich in einem der rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen beraten lassen. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle Fragen rund um das Thema Rente, prüfen die Unterlagen der Ratsuchenden und übernehmen auf Wunsch auch den nötigen Schriftverkehr.
Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610720 vereinbart werden.
Wie funktioniert ein QR-Code?
So lassen sich die kleinen, schwarz-weißen Symbole entschlüsseln
Die kleinen Quadrate, sogenannte QR-Codes, erobern immer mehr Bereiche unseres Alltags. Man findet sie zum Beispiel in Zeitungen sowie auf Briefen oder Produktverpackungen. Hinter dem merkwürdigen Muster verbergen sich Informationen. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese entschlüsseln können.
Nach dem Klinikaufenthalt: Häusliche Krankenpflege kann unterstützen
Wenn es alleine nicht geht
Schnell ist es passiert: Beim Duschen ausgerutscht oder beim Blumen gießen im Garten gestolpert und mit dem Fuß hängen geblieben – ein Oberschenkelhalsbruch ist gerade bei älteren Menschen oft die Folge. In den meisten Fällen heilt der Bruch problemlos und man kommt schnell wieder auf die Beine. Doch was passiert eigentlich, wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber sich zuhause alleine nicht versorgen kann?
Pflegenotruf
Das Pflege-Notruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, unterstützt bei der Konfliktlösung und vermittelt weiterführende Hilfen.
Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Das Pflege-Notruftelefon Niedersachsen ist unabhängig und keiner Behörde oder Einrichtung unterstellt.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Als Niedersachsens größter Sozialverband macht sich der SoVD seit vielen Jahren für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung stark – sowohl auf politischer Ebene als auch ganz individuell im Rahmen der Sozialrechtsberatung.
Für Fragen, die über den Rechtsberatungsbedarf hinausgehen, bietet der SoVD zusätzlich mit der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) eine niedrigschwellige Beratung auf Augenhöhe. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Dabei gibt die EUTB Rat und Orientierung ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen – egal, ob es um Arbeit, Schule, Freizeit, barrierefreies Wohnen oder andere Themen geht.
Das Beste daran: Die EUTB ist kostenlos, barrierefrei und unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Man muss nicht einmal Mitglied im SoVD sein, um die Beratung der EUTB in Anspruch zu nehmen.
Der SoVD hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag für insgesamt neun EUTB-Beratungsstellen in ganz Niedersachsen bekommen.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, das diesbezügliche Sprechzeiten auch im Rathaus Isernhagen in Altwarmbüchen jeweils am letzten Montag im Monat in der Zeit von 09.30 - 11.30 Uhr vom Bereich Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) angeboten werden.
Social Media
Neben seinen Auftritten auf Facebook und Twitter ist der SoVD Niedersachsen auch auf Instagram zu finden.
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Tipps aus der Sozialberatung, Hinweise zu Neuerungen im Sozialrecht sowie Meldungen und Hintergründe zu unseren sozialpolitischen Forderungen.
Auch unsere Veranstaltungshinweise sowie spannende Neuigkeiten und Informationen von anderen
Organisationen rund um die Themen Inklusion und soziale Gerechtigkeit können Sie hier lesen und kommentieren. Außerdem erfahren Sie von besonderen Aktionen, die unsere SoVD-Ehrenamtlichen in Niedersachsen realisiert haben.
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Für Ihr Gutes Recht
Wie viele von Ihnen wissen, beraten wir rund um das Sozialrecht. Das heißt, wir helfen, wenn Sie Fragen zu Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit,
Hartz IV und Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht haben.
Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter haben?
Dann empfehlen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim SoVD arbeiten und außerdem als Einzelanwälte tätig sind.
Neues Internet-Portal: Hilfe bei der Wahl des Pflegedienstes
Wie finde ich den besten Pflegedienst in meiner Nähe? Wo befindet sich die Klinik, die sich am besten um meine Krankheit kümmern kann?
Antworten auf diese Fragen gibt es jetzt im Internetportal „Weiße Liste“, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) mit weiteren Partnern wie etwa der Verbraucherzentrale und der Bertelsmann Stiftung ins Leben gerufen hat.
Als einziges Portal zeigt die Weiße Liste Nutzern nur die Pflegedienste an, die ihren Wohnort auch tatsächlich anfahren.
Außerdem kann man auf http://www.weisse-liste.de/ermitteln, welche Dienste spezielle Angebote für Demenzkranke bereithalten oder bei welchen Intensivpflegediensten es noch freie Plätze gibt. Mit dem praktischen Pflegeplaner können Angehörige außerdem eine individuelle Wochenübersicht erstellen.
„Das Portal ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besonders wichtig, weil sie sich so auf Basis guter Informationen mit den in Frage kommenden Pflegediensten über die Hilfen austauschen können“, sagt Adolf Bauer, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen e.V.
Aber auch bei der Arzt- und Krankenhaussuche bietet die Weiße Liste praktische Unterstützung: Der Diagnosen-Dolmetscher erklärt und übersetzt medizinische Fachbegriffe, und mit der Checkliste für den Krankenhausaufenthalt können sich Patienten gezielt auf die Zeit in der Klinik vorbereiten.
Der SoVD in Niedersachsen berät seine Mitglieder nicht nur bei den Themen Pflege und Gesundheit, sondern auch in den Bereichen Behinderung,
Hartz IV, Rente sowie Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.
Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.