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Gut zu Wissen

Wohngeld kann Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen entlasten

Wohngeld-Rechner des SoVD ermittelt Leistungsanspruch

Wegen der massiv gestiegenen Mieten wissen viele Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen nicht, wie sie ihre Wohnkosten noch stemmen sollen. Entlastet werden können sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Wohngeld. Der SoVD in Niedersachsen informiert zu der Leistung und unterstützt mit seinem digitalen Helfer bei der Berechnung.

Etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland haben Anspruch auf Wohngeld. Oft wissen Rentner*innen und Familien mit kleinem Einkommen aber gar nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht. „Ob Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben, richtet sich individuell unter anderem nach der Mietstufe, der Personenanzahl im Haushalt, dem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls zustehenden Freibeträgen“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Außerdem eine wichtige Bedingung: Es dürfen keine Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezogen werden. „Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann schnell und unkompliziert mit unserem Wohngeld-Rechner überprüft werden“, so Lorenz. Der digitale SoVD-Helfer ist unter

www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/wohngeldrechner

abrufbar.

Durchschnittlich beträgt die Höhe des Wohngelds 200 Euro monatlich. „Regelmäßige Erhöhungen im Abstand von zwei Jahren sorgen dafür, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin einen Anspruch auf die Leistung haben und nicht in eine Abhängigkeit von Bürgergeld oder Sozialhilfe rutschen. Die nächste Anpassung um voraussichtlich rund 15 Prozent wird es zum 1. Januar 2025 geben“, weiß Lorenz.

Bei weiteren Fragen zum Wohngeld und rund um das Thema Rente helfen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne weiter und sind außerdem bei der Antragstellung behilflich. Erreichbar ist der Verband unter 0511 65610721.

Pflegegrad: So bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor

Der SoVD rät, eine Vertrauensperson als Unterstützung hinzuzuziehen

Wird ein Pflegegrad beantragt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), die Pflegebedürftigkeit des*der Antragstellenden durch eine persönliche oder telefonische Begutachtung festzustellen. Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen informiert rund um den Ablauf und gibt Tipps, wie sich Betroffene und ihre Angehörigen darauf vorbereiten können.

Bevor ein Pflegegrad zuerkannt werden kann, muss der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit von Betroffenen in einer Begutachtung mithilfe eines festgelegten Fragenkatalogs einschätzen – bei den Gutachter*innen handelt es sich beispielsweise um erfahrene Pflegekräfte oder Ärzte*Ärztinnen. Ein solcher Termin findet entweder bei den Antragstellenden zu Hause oder telefonisch statt. „In beiden Fällen raten wir, Angehörige oder eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mit dem Medizinischen Dienst hinzuzuziehen. Sie können in dieser für Betroffene oftmals sehr belastenden Situation emotionalen Rückhalt geben und dabei unterstützen, Einschränkungen und Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch darzustellen“, so Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Rentenversicherung rechnet Pflegezeiten als Beitragszeiten an

Häusliche Pflege: Pflegepersonen können Rente aufbessern

Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die häusliche Pflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann auf das Rentenkonto der pflegenden Angehörigen oder auch der ehrenamtlich Pflegenden wie zum Beispiel Bekannten ein. Der SoVD in Niedersachsen informiert zu den Bedingungen und erklärt alles Wichtige zum Thema.

Für Ihr Gutes Recht

Wie viele von Ihnen wissen, beraten wir rund um das Sozialrecht. Das heißt, wir helfen, wenn Sie Fragen zu Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit,
Hartz IV und Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht haben.

Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter haben?

Dann empfehlen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim SoVD arbeiten und außerdem als Einzelanwälte tätig sind.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Bei Urlaub pflegender Angehöriger Verhinderungspflege nutzen

Möchten ihre pflegenden Angehörigen Urlaub machen, können Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 unter Umständen einen Pflegeersatz beantragen. Alles Wichtige zu den Voraussetzungen und den Zahlungen der Pflegekasse erklärt der SoVD.

Mehr dazu finden Sie hier.

Kündigung durch Pflegedienst: Diese Regeln gelten

Kündigt plötzlich der Pflegedienst, stellt das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor eine große Herausforderung, denn nicht immer lässt sich schnell Ersatz finden. Das Problem: Die Kündigungsfristen für Pflegedienste sind gesetzlich nicht klar geregelt. Dennoch gibt es Vorgaben, die Betroffene kennen sollten. Dazu informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Häusliche Pflege: kostenlose Schulungsangebote für pflegende Angehörige

Wer sich dafür entscheidet, eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n zu Hause zu pflegen, möchte diese*n auch in familiärer Umgebung bestmöglich versorgen. Doch das ist nicht immer leicht. Gut zu wissen: Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse und -schulungen als Unterstützungsangebote an. Der SoVD in Niedersachsen informiert zu den verschiedenen Leistungen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Steuerliche Entlastung durch Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können durch den Behinderten-Pauschbetrag, einem jährlichen Freibetrag, steuerlich entlastet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Alle wichtigen Informationen sowie Tipps dazu hat der SoVD.

Mehr dazu finden Sie hier.

Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht

Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der SoVD in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Wunsch- und Wahlrecht für Reha über Rentenversicherungsträger wurde reformiert

Versicherte können nun selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen

Möchten sie eine Reha antreten, haben Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht, wenn es etwa um den Beginn der Maßnahme oder die Rehaklinik geht. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht wurde jetzt reformiert. Seit Anfang Juli können Versicherte, die eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen, selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen. Über alles Wichtige zu dieser Reform informiert der SoVD in Niedersachsen.

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Impfschäden: Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung haben

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

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Kostenloses Online-Portal für barrierefreien Wohnraum

Eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Mietwohnung zu finden, ist eine große Herausforderung. Zur Unterstützung gibt es www.adira.de,  das erste Online-Portal des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen für rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnraum. Hier lassen sich kostenlos entsprechende Wohnungen finden und auch unkompliziert inserieren. 

Mehr dazu finden Sie hier.

Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Noch mehr Service mit „Mein SoVD“-App

Als erster Sozialverband startet der SoVD in Niedersachsen eine App, die Mitgliedern und Interessierten noch mehr Service bietet und zahlreiche Vorteile sichert. Nutzer*innen können ihre Anliegen so direkt über „Mein SoVD“ regeln und sparen damit Zeit, Papier und Porto. 

Ihre Vorteile finden Sie hier.

Mitgliedsbescheinigung fürs Finanzamt

Für die steuerliche Berücksichtigung des SoVD-Mitglieds-beitrages ist eine Bescheinigung nicht nötig. Seit 2017 kann die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgegeben werden. Diese sind nur noch beizulegen, wenn in den Vordrucken darauf hingewiesen wird. Es reicht die Angabe des SoVD-Beitrages im Mantelbogen. Nachweise für bezahlte Mitgliedsbeiträge wollen die Finanzämter nur noch auf besondere Anforderung sehen.

Bitte helfen Sie uns, unnötigen Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden! Wenn das Finanzamt es ausdrücklich anfordert, schicken wir selbstverständlich eine formelle Bescheinigung zu. Wer auf seine gewohnten Papierbelege nicht verzichten möchte, kann sich hier ein Formular für den vereinfachten Steuernachweis herunterladen, es ausfüllen und gemeinsam mit dem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.

Arbeitslosengeld I, Hartz IV, Grundsicherung und Sozialhilfe

Manchmal geht es ganz schnell: Der Job ist weg und Sie sind auf Arbeitslosengeld angewiesen. Oder Ihre Rente reicht nicht zum Leben, obwohl Sie die ganze Zeit gearbeitet haben. In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater.

Wir helfen Ihnen wenn das Geld zum Leben nicht reicht.

  • Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?
  • Wann muss ich mich arbeitslos melden?
  • Darf das Jobcenter meine Leistungen kürzen?
  • Meine Rente reicht nicht. Was kann ich tun?
  • Ist mein Arbeitslosengeld korrekt berechnet

Mehr dazu finden Sie hier.

Das Netzwerk „Zuhause sicher“

Das Netzwerk "Zuhause sicher" ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Bürger für die Wichtigkeit von Einbruchschutz und Brandschutz zu sensibilisieren und ihnen darüber hinaus eine Begleitung auf dem Weg zum sicheren Zuhause anzubieten.

2005 wurde das Netzwerk "Zuhause sicher" auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Kommunen, Handwerksorganisation sowie Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Versicherungswirtschaft setzen sich die Polizeibehörden für die Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung ein.

Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite zuhause-sicher.de

Schlichtungsstelle Arzthaftpflicht

Komplikationen und unerwünschte Ereignisse während einer ärztlichen Behandlung wünscht sich niemand. Sie können nicht nur für die Patient*innen, auch für Angehörige und Ärzt*innen sehr belastend sein. Um Vorwürfe auf einen möglichen Behandlungsfehler neutral und gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, die für Patient*innen gebührenfrei arbeitet.

Nähere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Beschwerdestelle für die Rechte im pflegerischen Bereich

Mit der Ausweitung des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich steht die Beschwerdestelle Pflege ab sofort als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung. An die Beschwerdestelle können sich alle pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen sowie beruflich Pflegende mit Beschwerden sowie Hilfeersuchen bezüglich der pflegerischen Versorgung wenden. Das können z.B. Qualitätsmängeln in der unmittelbaren Pflege, Hygienemängel, Unzureichende ärztliche oder therapeutische Betreuung, Abrechnungsfehler, Verdacht auf Gesetzesverstöße, Verstöße gegen die Hausordnung, wie z.B. Besuchsbeschränkungen oder auch lokal unzureichende pflegerische Versorgungsangebote sein.

Die Beschwerdestelle behandelt alle Anliegen vertraulich und berät, unterstützt aber auch bei der Klärung und wirkt auf eine Lösung hin.

Hier finden Sie einen Flyer mit allen Angeboten als Übersicht.

Die Kontaktdaten der Beschwerdestelle Pflege sind:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Büro der Landespatientenschutzbeauftragten
Beschwerdestelle Pflege
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4186

Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?

Ob Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben gesetzlich unfallversichert sind, hängt vom Tätigkeitsbereich ab. Wird diese Bedingung erfüllt, sind sowohl Unfallschäden versichert, die während der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren, als auch Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort.  Alles, was sonst noch wichtig ist, weiß der SoVD.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hilfe bei Vollmachten für den Ernstfall

Schnell kann man in Situationen geraten, in denen man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig. Sie regeln welche medizinische Behandlung erfolgen oder wie das Vermögen verwendet werden soll. Diese Dokumente rechtsverbindlich zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach – viele Dinge müssen dabei beachtet werden. 

Gut informiert mit den Materialien des SoVD:
Broschüre zur Patientenverfügung
und zur Vorsorgevollmacht zum Download.

Wissenswertes rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden sie hier.

SoVD-Notfallkarte - Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten

Was ist die Notfallkarte?
Die Notfallkarte ist Ihr lebensrettender Weggefährte. Bewahren Sie die Notfallkarte in Ihrer Geldbörse auf, damit Sie Ihren Lebensretter immer dabeihaben.

Welchen Service bietet die Notfallkarte?
Mithilfe der Notfallkarte erhalten Dritte (z. B. Rettungskräfte oder Ärzte) schnellen und umfassenden Zugriff auf Informationen wie z. B.:

• Vorhandene Allergien
• Krankheiten
• Operative Eingriffe
• Einnahme von Medikamenten
• Therapien

Alle Informationen finden Sie hier im Flyer.

Anmeldung und mehr Informationen unter notfallkarte.sovd.de

Ein Leben lang: Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich

Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich jeweils zur Hälfte dem*der Ex-Ehepartner*in übertragen. Dieser Anspruch besteht in der Regel ein Leben lang und auch noch nach einer erneuten Eheschließung. Was Betroffene dazu unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen

Viele Menschen beantragen einen Pflegegrad erst, wenn sie nicht mehr allein zurechtkommen. Dabei kann der Pflegegrad 1 schon bei leichten Einschränkungen anerkannt werden. Deshalb empfiehlt der SoVD in Niedersachsen Betroffenen, sich schon früher einstufen zu lassen und verrät, was es dabei zu beachten gibt.

Mehr dazu finden Sie hier.

Wie funktioniert ein QR-Code?

So lassen sich die kleinen, schwarz-weißen Symbole entschlüsseln

Die kleinen Quadrate, sogenannte QR-Codes, erobern immer mehr Bereiche unseres Alltags. Man findet sie zum Beispiel in Zeitungen sowie auf Briefen oder Produktverpackungen. Hinter dem merkwürdigen Muster verbergen sich Informationen. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese entschlüsseln können.

Pflegenotruf

Das Pflege-Notruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, unterstützt bei der Konfliktlösung und vermittelt weiterführende Hilfen.

Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Das Pflege-Notruftelefon Niedersachsen ist unabhängig und keiner Behörde oder Einrichtung unterstellt.

Hier finden Sie mehr.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Als Niedersachsens größter Sozialverband macht sich der SoVD seit vielen Jahren für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung stark – sowohl auf politischer Ebene als auch ganz individuell im Rahmen der Sozialrechtsberatung.

Für Fragen, die über den Rechtsberatungsbedarf hinausgehen, bietet der SoVD zusätzlich mit der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) eine niedrigschwellige Beratung auf Augenhöhe. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Dabei gibt die EUTB Rat und Orientierung ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen – egal, ob es um Arbeit, Schule, Freizeit, barrierefreies Wohnen oder andere Themen geht.

Das Beste daran: Die EUTB ist kostenlos, barrierefrei und unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Man muss nicht einmal Mitglied im SoVD sein, um die Beratung der EUTB in Anspruch zu nehmen.

Der SoVD hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag für insgesamt neun EUTB-Beratungsstellen in ganz Niedersachsen bekommen.

Standorte und Kontakt.