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Zahnärztliche Vorsorge bei Pflegebedarf

Gesunde Zähne bedeuten Lebensqualität und letztlich auch Teilhabe an der Gesellschaft. Mundgesundheit ist daher gerade für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz enorm wichtig. Eine neue Broschüre informiert jetzt über zahnärztliche Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für sie übernimmt.

Menschen, die nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbstständig und eigenverantwortlich zu sorgen, können zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen über die regelhaften Vorsorgeuntersuchungen hinaus einmal im Kalenderhalbjahr zusätzliche zahnärztliche Leistungen.

Dazu gehören zum Beispiel die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege, das Entfernen von Zahnstein und die Erhebung des Mundgesundheitsstatus. Dadurch soll unter anderem das Risiko für Karies und Mundschleimhauterkrankungen sinken.

Bessere Versorgung für verletzlichen Personenkreis
Die Einführung eines gesetzlichen Anspruches auf „Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“ (§ 22a SGB V) begrüßte seinerzeit der SoVD ausdrücklich. Bereits im Vorfeld hatte er wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen besonders verletzlichen und somit entsprechend schutzbedürftigen Personenkreis handele.

Fokus auf zahnärztlicher Prävention
Der Schwerpunkt der zusätzlichen Leistungen liegt auf der zahnärztlichen Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei können gesetzlich Versicherte diese Versorgung sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Wohnung, einer Wohngemeinschaft oder einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung ist auch in Einrichtungen möglich, in denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von  Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, etwa in Werkstätten.

Über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, Regelungen zu Krankenfahrten oder –transporten und mehr informiert eine neue Broschüre.

Broschüre mit Details
Die Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ stellt wichtige Details verständlich dar. Herausgegeben haben sie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.

Es gibt sie in Praxen, Pflegediensten, Heimen und anderen Einrichtungen, aber auch online auf: www.kzbv.de („Service“ – „Infomaterialien“ – „Publikationsübersicht“), www.bzaek.de  („Aktuelles“ oder „Prävention“ – „Alters- und Behindertenzahnmedizin“), www.bagfw.de („Veröffentlichungen“ – „Publikationen“) und www.bpa.de („Aktuelles & Informationen“ – „Fachinformationen & Positionen“ oder über die Suche).

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