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Nach dem Klinikaufenthalt: Häusliche Krankenpflege kann unterstützen

Wenn es alleine nicht geht

Schnell ist es passiert: Beim Duschen ausgerutscht oder beim Blumen gießen im Garten gestolpert und mit dem Fuß hängen geblieben – ein Oberschenkelhalsbruch ist gerade bei älteren Menschen oft die Folge. In den meisten Fällen heilt der Bruch problemlos und man kommt schnell wieder auf die Beine. Doch was passiert eigentlich, wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber sich zuhause alleine nicht versorgen kann?

Wer aus der Klinik entlassen wird und zuhause nicht alleine zurechtkommt, hat möglicherweise einen Anspruch auf einen Pflegegrad. Den erhält aber nur, wer voraussichtlich für die nächsten sechs Monate pflegebedürftig ist. Wer nur kurzfristig Probleme hat, sich selbst zu versorgen, kann keinen entsprechenden Antrag stellen. Schwierig wird es vor allem für diejenigen, die alleine leben oder deren Ehepartner selbst pflegebedürftig ist.

Was kann man dann tun? „In solchen Fällen kann die sogenannte Unterstützungspflege beantragt werden. Dann bekommt man grundsätzlich für bis zu vier Wochen Hilfe“, erläutert Katharina Lorenz, SoVD Beraterin in Hannover. Wichtig sei dabei, dass der Haus- oder Krankenhausarzt die häusliche Krankenpflege verordnet. Der Patient muss dann noch zehn Prozent der Kosten pro Tag für maximal 28 Tage sowie zehn Euro pro Verordnung zahlen.

„Wenn der Arzt findet, dass die Pflege medizinisch notwendig ist, kann sie in Ausnahmefällen sogar länger gewährt werden“, so Lorenz weiter. Die häusliche Krankenpflege kann aber nicht nur nach einem Klinikaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation beantragt werden, sondern auch, um eine Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden oder die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern. Geleistet wird diese Art der Krankenpflege von ambulanten Pflegediensten. Sie verabreichen zum Beispiel Medikamente oder Injektionen, helfen bei der Körperpflege oder übernehmen den Einkauf. „Der Antrag auf häusliche Krankenpflege muss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Sie trägt die Kosten“, sagt die SoVD-Beraterin. Anders ist es bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sie erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse.

Wer Infos oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich direkt an sein SoVD-Beratungszentrum wenden

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