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Trödeln ist nicht: Krankenkasse muss zeitnah eine Entscheidung treffen

Im nunmehr zu Grund liegenden Fall hatte die Krankenkasse eine zahnmedizinische Begutachtung zudem unter Verstoß gegen die gesetzliche Aufgabenzuweisung und den Datenschutz nicht beim MDK, sondern bei einem niedergelassenen Zahnarzt rechtswidrig in Auftrag gegeben. Von der Antragstellung bis zur ablehnenden Entscheidung vergingen insgesamt sieben Wochen, ohne  jedoch, dass die Krankenkasse der betreffenden Versicherten gegenüber hierfür einen hinreichenden Grund angab.

Sollte eine Friste nicht eingehalten werden können, muss die Versicherte rechtzeitig schriftlich (per mail genügt nicht!) innerhalb der Frist informiert werden. Rechtzeitig heißt, dass die Krankenkasse die Versicherte darüber hätte informieren müssen, dass eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht erfolgen kann. In der schriftlichen Information muss dann der hinreichende Grund für die Fristüberschreitung dargelegt werden. Das passierte indes nicht.

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