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Schnellere Hilfe bei psychischen Problemen

Zum April des kommenden Jahres tritt eine neue Richtlinie in der Psychotherapie in Kraft. Durch diese will das Bundesministerium für Gesundheit die Versorgung in diesem Bereich verbessern. Angeboten werden sollen neben einer zusätzlichen Sprechstunde auch andere Behandlungsformen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, siehe Kasten rechts unten) wurde zuvor über die Details diskutiert. Dabei kritisierten die Patientenvertreter diverse Regelungen zum Nachteil Betroffener.

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf Behandlung. Das gilt für körperliche Beschwerden ebenso wie für seelische. Allerdings ist gerade ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten mit langen Wartezeiten verbunden. Diese und einige andere Hürden will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit einer Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie nun aus dem Weg räumen.

Kernstück der Reform ist die Einführung einer Sprechstunde, in der zunächst geklärt werden soll, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt. Anschließend entscheiden Therapeut und Patient über die weiteren Schritte. Strittig war bis zuletzt, inwieweit diese Sprechstunde neben den Versicherten auch für die Psychotherapeuten verpflichtend ist. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) widersprachen die Patientenvertreter Plänen, wonach es den Therapeuten überlassen werden sollte, ob sie eine solche Sprechstunde anbieten oder nicht. Rückendeckung erhielt die Patientenvertretung dabei vom Minister selbst. Gröhe erklärte, eine entsprechende Verpflichtung müsse für beide Seiten gelten, und forderte den G-BA zu entsprechenden Korrekturen auf. Sei ein hinreichendes Angebot nicht zu gewährleisten, müssten gegebenenfalls Übergangsregelungen geschaffen werden.

Im Anschluss an die Sprechstunde kann künftig eine Akutbehandlung begonnen werden. Zudem sollen der Zugang zu anderen Therapieformen und das Antragsverfahren insgesamt vereinfacht werden. Die Patientenvertreter begrüßten die Verbesserungen, kritisierten jedoch die geplante Einführung von Dokumentationsbögen. Auch in diesem Punkt stimmte ihnen das Ministerium zu: Die Erhebung personenbezogener Daten sei rechtswidrig.

Wofür gibt es den G-BA?

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
  • Um den Versicherten eine Stimme zu geben, wurde 2004 die Patientenvertretung ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus rund 250 sachkundigen Personen aus unterschiedlichen Organisationen zusammen. Sie vertreten die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen. In zahlreichen Unterausschüssen diskutieren sie über einzelne Arzneimittel und Behandlungsmethoden sowie über die ärztliche Bedarfsplanung.
  • Die Patientenvertreter verfügen entweder aufgrund ihres Berufes über Sachkenntnis oder sie haben selbst schwere Krankheit erlebt und wissen daher um die Probleme der Betroffenen. Im Rahmen der Patientenvertretung begeben sie sich in einen Aushandlungsprozess, bei dem sie häufig auch Kompromisse eingehen müssen. Fast immer geht es dabei um den Ausgleich politischer, professioneller und finanzieller Interessen – keine einfache Aufgabe.

Hier finden Sie den gesamten Artikel aus der SoVD-Zeitung Dezember 2016