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Die Bürgerstiftung macht mobil.

Fahrdienst für Senioren und in besonderen Fällen

Auch in Zeiten wachsender Mobilität gibt es eine Reihe von Personen, für die im Einzelfall persönliche Mobilität aus unterschiedlichen Gründen ein häufig unerfüllter Wunsch bleibt: ältere Mitbürger (60+), sozial Benachteiligte, Menschen mit einem Mobilitätshandicap. Und falls unglücklicherweise gar alle drei Kriterien zusammentreffen, wird es für die Betroffenen besonders schlimm: Immobilität ist nicht einfach nur "Bewegungsarmut" - häufig droht auch soziale Vereinsamung.

Die Bürgerstiftung möchte durch die Einrichtung eines Fahrdienstes Angehörigen dieser Personengruppen aus Isernhagen - vorzugsweise Senioren - in konkreten Einzelfällen Hilfe zur Bewältigung individueller Mobilitätsprobleme anbieten und hat in Kooperation mit

     der Gemeinde Isernhagen

     der evang. Kirchengemeinde St. Marien in KB

     dem SoVD, (Sozialverband Deutschland OV Isernhagen)

das Projekt Fahrdienst für Senioren und in besonderen Fällen entwickelt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über den Fahrdienst

Dieser Link führt Sie zur Homepage der Bürgerstiftung

Was ist der Fahrdienst?

Mit diesem Service werden aufgrund vertraglicher Abmachungen der Bürgerstiftung Isernhagen mit zwei Taxi-Unternehmen aus Isernhagen Einzelfahrten für Bedürftige aus besonderen Anlässen und zu speziell gewünschten Zielen in Isernhagen und in der näheren Umgebung angeboten und bis auf einen geringen Eigenanteil vollständig finanziert.

Wer kann den Fahrdienst in Anspruch nehmen?

Ein grundlegendes Handlungsziel der Bürgerstiftung Isernhagen besteht darin, Hilfe für sozial Benachteiligte zu leisten bzw. zu organisieren.

Gedacht ist der Fahrdienst daher in erster Linie für diejenigen aus dem Kreis der Seniorinnen und Senioren in unserer Gemeinde, die öffentliche Sozialleistungen - zum Beispiel SGB II (Hartz IV), SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe etc.), AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - erhalten. Bei Arzt-, Krankenhaus- oder sonstigen aus gesundheitlichen Gründen veranlassten Fahrten ist weitere Voraussetzung, dass ein anderer Kostenträger - z.B. die Krankenkasse - die Kosten nicht übernimmt.

Aber wir wollen auch Denjenigen eine Mobilitätschance geben, die aus ganz persönlichen Gründen einen dringenden Fahrtwunsch - z.B. zum Friedhof - haben und die Kosten dafür nicht aufbringen können.

Der zusätzliche Transport eines Rollstuhles oder Rollators ist selbstverständlich grundsätzlich möglich, sollte aber bei Anmeldung der Fahrt geklärt werden.

Welche Fahrtziele sind gemeint?

Neben den erwähnten Fahrten zu Behandlungs- und Krankenhausterminen, zählen z.B. auch Fahrten zu Pflege- und Seniorenheimen, zum Friedhof, zu Veranstaltungen oder zu anderen, aus persönlichen Gründen wichtigen Zielen, dazu.

Kosten und Eigenanteil

Die Kosten einer anerkannten Fahrt bis zu einer einfachen Entfernung von ca.     20 km, für Hin- und Rückfahrt bis zu ca. 40 km, übernimmt die Bürgerstiftung und rechnet sie mit dem Beförderungsunternehmen ab.

Der Fahrgast trägt aber in jedem Fall einen Eigenanteil von 3 € für eine einfache Fahrt oder 5 € bei Hin- und Rückfahrt (falls Taxi warten kann). Zeitversetzte Rückfahrten zählen als Einzelfahrt und belaufen sich bei je 3 €. Dieser Anteil muss beim Fahrer bei Fahrtantritt bar bezahlt werden.

Wo meldet man einen Fahrtwunsch an und wie "bucht" man eine Fahrt?

Die Organisation ist schlank gehalten - es sind drei Telefonkontakte eingerichtet:

Herr Ralf Henneberg, Gemeindeverwaltung Isernhagen, 0511 - 6153213

Frau Angelika Graf, Pfarrbüro St. Marien in KB, 05139 - 88080 

Herr Matthias Möhle, SoVD, Sozialverband Deutschland, OV Isernhagen, 0511 / 737571 (beste Telefonzeit 18-20 Uhr)

Sie nehmen die Fahrtwünsche entgegen, klären mit dem Interessenten am Telefon die Voraussetzungen und entscheiden meist sofort.

Sind die Voraussetzungen für eine Fahrt erfüllt (berechtigter Personenkreis - Anlass der Fahrt - Entfernung), bestellt die Kontaktperson die Fahrt für den verabredeten Termin bei einem Beförderungsunternehmen.

Ist das Taxi da, weist sich der Fahrgast durch seinen Ausweis als Berechtigter aus und zahlt den Eigenanteil - die Fahrt kann beginnen.

Aufgrund dieses Ablaufs ist ein kleiner zeitlicher Vorlauf vor dem gewünschten Fahrttermin nicht zu vermeiden: Ein bis drei Tage vor dem Termin sollten die vorgenannten Abläufe geklärt sein.

Kostenkalkulation und Budget

Die Bürgerstiftung Isernhagen hat in ihrer Finanzplanung die voraussichtlichen Kosten dieses Fahrdienstes auf der Basis begründeter Annahmen für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.

Aufgrund der stiftungsrechtlichen Besonderheiten muss diese Startphase gleichwohl unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt werden. Sind die veranschlagten Mittel wider Erwarten vor Ablauf der 12 Monate aufgebraucht, müsste das Projekt vorübergehend gestoppt werden, falls keine Sponsoren gefunden werden würden. Ein "Nachtragshaushalt" ist stiftungsrechtlich nicht möglich.

Für weitergehende Fragen und Anmeldungen für eine Fahrt, steht Ihnen

Matthias Möhle, SoVD Ortsverband Isernhagen, Telefon 0511 / 737571 Mail: Matthias.Moehle(at)sovd-isernhagen.de   

sowie die o.g. Ansprechpartner gern zur Verfügung!

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