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Gut zu Wissen

Steuerliche Entlastung durch Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können durch den Behinderten-Pauschbetrag, einem jährlichen Freibetrag, steuerlich entlastet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Alle wichtigen Informationen sowie Tipps dazu hat der SoVD.

Mehr dazu finden Sie hier.

Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht

Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der SoVD in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Wunsch- und Wahlrecht für Reha über Rentenversicherungsträger wurde reformiert

Versicherte können nun selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen

Möchten sie eine Reha antreten, haben Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht, wenn es etwa um den Beginn der Maßnahme oder die Rehaklinik geht. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht wurde jetzt reformiert. Seit Anfang Juli können Versicherte, die eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen, selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen. Über alles Wichtige zu dieser Reform informiert der SoVD in Niedersachsen.

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Impfschäden: Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung haben

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

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Kostenloses Online-Portal für barrierefreien Wohnraum

Eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Mietwohnung zu finden, ist eine große Herausforderung. Zur Unterstützung gibt es www.adira.de,  das erste Online-Portal des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen für rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnraum. Hier lassen sich kostenlos entsprechende Wohnungen finden und auch unkompliziert inserieren. 

Mehr dazu finden Sie hier.

Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Noch mehr Service mit „Mein SoVD“-App

Als erster Sozialverband startet der SoVD in Niedersachsen eine App, die Mitgliedern und Interessierten noch mehr Service bietet und zahlreiche Vorteile sichert. Nutzer*innen können ihre Anliegen so direkt über „Mein SoVD“ regeln und sparen damit Zeit, Papier und Porto. 

Ihre Vorteile finden Sie hier.

Mitgliedsbescheinigung fürs Finanzamt

Für die steuerliche Berücksichtigung des SoVD-Mitglieds-beitrages ist eine Bescheinigung nicht nötig. Seit 2017 kann die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgegeben werden. Diese sind nur noch beizulegen, wenn in den Vordrucken darauf hingewiesen wird. Es reicht die Angabe des SoVD-Beitrages im Mantelbogen. Nachweise für bezahlte Mitgliedsbeiträge wollen die Finanzämter nur noch auf besondere Anforderung sehen.

Bitte helfen Sie uns, unnötigen Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden! Wenn das Finanzamt es ausdrücklich anfordert, schicken wir selbstverständlich eine formelle Bescheinigung zu. Wer auf seine gewohnten Papierbelege nicht verzichten möchte, kann sich hier ein Formular für den vereinfachten Steuernachweis herunterladen, es ausfüllen und gemeinsam mit dem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.

Arbeitslosengeld I, Hartz IV, Grundsicherung und Sozialhilfe

Manchmal geht es ganz schnell: Der Job ist weg und Sie sind auf Arbeitslosengeld angewiesen. Oder Ihre Rente reicht nicht zum Leben, obwohl Sie die ganze Zeit gearbeitet haben. In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater.

Wir helfen Ihnen wenn das Geld zum Leben nicht reicht.

  • Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?
  • Wann muss ich mich arbeitslos melden?
  • Darf das Jobcenter meine Leistungen kürzen?
  • Meine Rente reicht nicht. Was kann ich tun?
  • Ist mein Arbeitslosengeld korrekt berechnet

Mehr dazu finden Sie hier.

Das Netzwerk „Zuhause sicher“

Das Netzwerk "Zuhause sicher" ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Bürger für die Wichtigkeit von Einbruchschutz und Brandschutz zu sensibilisieren und ihnen darüber hinaus eine Begleitung auf dem Weg zum sicheren Zuhause anzubieten.

2005 wurde das Netzwerk "Zuhause sicher" auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Kommunen, Handwerksorganisation sowie Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Versicherungswirtschaft setzen sich die Polizeibehörden für die Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung ein.

Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite zuhause-sicher.de

Schlichtungsstelle Arzthaftpflicht

Komplikationen und unerwünschte Ereignisse während einer ärztlichen Behandlung wünscht sich niemand. Sie können nicht nur für die Patient*innen, auch für Angehörige und Ärzt*innen sehr belastend sein. Um Vorwürfe auf einen möglichen Behandlungsfehler neutral und gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, die für Patient*innen gebührenfrei arbeitet.

Nähere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Beschwerdestelle für die Rechte im pflegerischen Bereich

Mit der Ausweitung des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich steht die Beschwerdestelle Pflege ab sofort als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung. An die Beschwerdestelle können sich alle pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen sowie beruflich Pflegende mit Beschwerden sowie Hilfeersuchen bezüglich der pflegerischen Versorgung wenden. Das können z.B. Qualitätsmängeln in der unmittelbaren Pflege, Hygienemängel, Unzureichende ärztliche oder therapeutische Betreuung, Abrechnungsfehler, Verdacht auf Gesetzesverstöße, Verstöße gegen die Hausordnung, wie z.B. Besuchsbeschränkungen oder auch lokal unzureichende pflegerische Versorgungsangebote sein.

Die Beschwerdestelle behandelt alle Anliegen vertraulich und berät, unterstützt aber auch bei der Klärung und wirkt auf eine Lösung hin.

Hier finden Sie einen Flyer mit allen Angeboten als Übersicht.

Die Kontaktdaten der Beschwerdestelle Pflege sind:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Büro der Landespatientenschutzbeauftragten
Beschwerdestelle Pflege
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4186

Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?

Ob Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben gesetzlich unfallversichert sind, hängt vom Tätigkeitsbereich ab. Wird diese Bedingung erfüllt, sind sowohl Unfallschäden versichert, die während der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren, als auch Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort.  Alles, was sonst noch wichtig ist, weiß der SoVD.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hilfe bei Vollmachten für den Ernstfall

Schnell kann man in Situationen geraten, in denen man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig. Sie regeln welche medizinische Behandlung erfolgen oder wie das Vermögen verwendet werden soll. Diese Dokumente rechtsverbindlich zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach – viele Dinge müssen dabei beachtet werden. 

Gut informiert mit den Materialien des SoVD:
Broschüre zur Patientenverfügung
und zur Vorsorgevollmacht zum Download.

Wissenswertes rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden sie hier.

SoVD-Notfallkarte - Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten

Was ist die Notfallkarte?
Die Notfallkarte ist Ihr lebensrettender Weggefährte. Bewahren Sie die Notfallkarte in Ihrer Geldbörse auf, damit Sie Ihren Lebensretter immer dabeihaben.

Welchen Service bietet die Notfallkarte?
Mithilfe der Notfallkarte erhalten Dritte (z. B. Rettungskräfte oder Ärzte) schnellen und umfassenden Zugriff auf Informationen wie z. B.:

• Vorhandene Allergien
• Krankheiten
• Operative Eingriffe
• Einnahme von Medikamenten
• Therapien

Alle Informationen finden Sie hier im Flyer.

Anmeldung und mehr Informationen unter notfallkarte.sovd.de

Ein Leben lang: Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich

Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich jeweils zur Hälfte dem*der Ex-Ehepartner*in übertragen. Dieser Anspruch besteht in der Regel ein Leben lang und auch noch nach einer erneuten Eheschließung. Was Betroffene dazu unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen

Viele Menschen beantragen einen Pflegegrad erst, wenn sie nicht mehr allein zurechtkommen. Dabei kann der Pflegegrad 1 schon bei leichten Einschränkungen anerkannt werden. Deshalb empfiehlt der SoVD in Niedersachsen Betroffenen, sich schon früher einstufen zu lassen und verrät, was es dabei zu beachten gibt.

Mehr dazu finden Sie hier.

Wie funktioniert ein QR-Code?

So lassen sich die kleinen, schwarz-weißen Symbole entschlüsseln

Die kleinen Quadrate, sogenannte QR-Codes, erobern immer mehr Bereiche unseres Alltags. Man findet sie zum Beispiel in Zeitungen sowie auf Briefen oder Produktverpackungen. Hinter dem merkwürdigen Muster verbergen sich Informationen. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese entschlüsseln können.

Pflegenotruf

Das Pflege-Notruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, unterstützt bei der Konfliktlösung und vermittelt weiterführende Hilfen.

Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Das Pflege-Notruftelefon Niedersachsen ist unabhängig und keiner Behörde oder Einrichtung unterstellt.

Hier finden Sie mehr.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Als Niedersachsens größter Sozialverband macht sich der SoVD seit vielen Jahren für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung stark – sowohl auf politischer Ebene als auch ganz individuell im Rahmen der Sozialrechtsberatung.

Für Fragen, die über den Rechtsberatungsbedarf hinausgehen, bietet der SoVD zusätzlich mit der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) eine niedrigschwellige Beratung auf Augenhöhe. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Dabei gibt die EUTB Rat und Orientierung ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen – egal, ob es um Arbeit, Schule, Freizeit, barrierefreies Wohnen oder andere Themen geht.

Das Beste daran: Die EUTB ist kostenlos, barrierefrei und unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Man muss nicht einmal Mitglied im SoVD sein, um die Beratung der EUTB in Anspruch zu nehmen.

Der SoVD hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag für insgesamt neun EUTB-Beratungsstellen in ganz Niedersachsen bekommen.

Standorte und Kontakt.

Für Ihr Gutes Recht

Wie viele von Ihnen wissen, beraten wir rund um das Sozialrecht. Das heißt, wir helfen, wenn Sie Fragen zu Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit,
Hartz IV und Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht haben.

Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter haben?

Dann empfehlen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim SoVD arbeiten und außerdem als Einzelanwälte tätig sind.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Neues Internet-Portal: Hilfe bei der Wahl des Pflegedienstes

Wie finde ich den besten Pflegedienst in meiner Nähe? Wo befindet sich die Klinik, die sich am besten um meine Krankheit kümmern kann? 
Antworten auf diese Fragen gibt es jetzt im Internetportal „Weiße Liste“, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) mit weiteren Partnern wie etwa der Verbraucherzentrale und der Bertelsmann Stiftung ins Leben gerufen hat.

Als einziges Portal zeigt die Weiße Liste Nutzern nur die Pflegedienste an, die ihren Wohnort auch tatsächlich anfahren. 
Außerdem kann man auf http://www.weisse-liste.de/ermitteln, welche Dienste spezielle Angebote für Demenzkranke bereithalten oder bei welchen Intensivpflegediensten es noch freie Plätze gibt. Mit dem praktischen Pflegeplaner können Angehörige außerdem eine individuelle Wochenübersicht erstellen.

„Das Portal ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besonders wichtig, weil sie sich so auf Basis guter Informationen mit den in Frage kommenden Pflegediensten über die Hilfen austauschen können“, sagt Adolf Bauer, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen e.V.

Aber auch bei der Arzt- und Krankenhaussuche bietet die Weiße Liste praktische Unterstützung: Der Diagnosen-Dolmetscher erklärt und übersetzt medizinische Fachbegriffe, und mit der Checkliste für den Krankenhausaufenthalt können sich Patienten gezielt auf die Zeit in der Klinik vorbereiten.

Der SoVD in Niedersachsen berät seine Mitglieder nicht nur bei den Themen Pflege und Gesundheit, sondern auch in den Bereichen Behinderung, 
Hartz IV, Rente sowie Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.

Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.